BFH-Urteil v. 02.02.2022, I R 22/20: Der BFH hat Cum/Ex-Geschäfte nicht generell für unzulässig erklärt
Ungeachtet einiger medialer Einschätzungen, der „Bundesfinanzhof [habe nun] Cum-Ex-Geschäfte für unzulässig erklärt“, enthält das kürzlich ergangene BFH-Urteil (v. 02.02.2022, Az. I R 22/20) keine derart pauschale Aussage, sondern dient viel eher...
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