Neue Überbrückungshilfen für Unternehmen

Zur Sicherung der wirtschaftlichen Existenz von betroffenen Unternehmen hilft der Bund für die Monate Juni, Juli und August durch eine Corona-Überbrückungshilfe mit direkten Zuschüssen zu betrieblichen Fixkosten.

Die maximale Höhe pro Monat beträgt bei Unternehmen
– bis zu fünf Beschäftigten 3.000 Euro,
– bis zu zehn Beschäftigten 5.000 Euro,
– bei größeren Unternehmen 50.000 Euro,
jeweils für maximal drei Monate.

Ihr Umsatz muss in den Monaten April und Mai 2020 zusammengenommen um mindestens 60 Prozent gegenüber April und Mai 2019 zurückgegangen sein. Auch Soloselbstständige und Freiberufler können einen Antrag stellen, wenn sie die Programmvoraussetzungen erfüllen. Gleiches gilt für gemeinnützige Unternehmen und Einrichtungen.

Die geltend gemachten Umsatzeinbrüche und die fixen Kosten müssen durch einen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer geprüft und die Überbrückungshilfe dann über die folgende Plattform beantragt werden:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Navigation/DE/Home/home.html

Spätestmögliches Datum für einen Antrag ist der 31. August 2020

Weitere Infos unter:

https://www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de/UBH/Redaktion/DE/Artikel/allgemeine-informationen-zur-ueberbrueckungshilfe.html

 

 

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