Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung bei Umsätzen zwischen Unternehmern ab dem 1. Januar 2025

Ab dem 1. Januar 2025 gilt in Deutschland die gesetzliche Pflicht zur Ausstellung elektronischer Rechnungen (E-Rechnungen) im B2B-Bereich. Diese Regelung betrifft alle Unternehmen, die Leistungen an Geschäftskunden erbringen, nicht jedoch Rechnungen an Privatpersonen oder Rechnungen, deren Gesamtbetrag 250 Euro nicht übersteigt (Kleinbetragsrechnungen) und Fahrkarten, die als Rechnungsbeleg verwendet werden.

E-Rechnungen müssen in einem strukturierten elektronischen Format (XRechnung oder ZUGFeRD) erstellt und versendet werden. Rechnungen auf Papier oder im PDF-Format gehören nicht dazu.

-> Ab dem 01.01.2025 müssen alle Unternehmen in der Lage sein, elektronische Rechnungen zu versenden, zu empfangen, zu verarbeiten und zu archivieren.

Mit der digitalen Buchhaltung können wir Ihre E-Rechnungen verarbeiten und revisionssicher archivieren.

Allerdings gibt es Übergangsfristen: Bis zum 31.12.2026 können Papier- oder PDF-Rechnungen übermittelt werden, wenn der Rechnungsempfänger diesem Verfahren zustimmt. Betrug der Vorjahresumsatz des Rechnungsausstellers nicht mehr als 800.000 Euro, verlängert sich diese Frist sogar bis zum 31.12.2027.

Diese Übergangsfristen sollten nicht dazu verleiten, das Thema auf die lange Bank zu schieben: Die E-Rechnung hat viele Vorteile, wie reduzierte Prozesskosten sowie schnelle und zuverlässige Verarbeitung.

Ausführliche Informationen erhalten Sie auch bei den IHKs oder beim Bundesministerium der Finanzen:
https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Umsatzsteuer/2024-10-15-einfuehrung-e-rechnung.html

https://www.ihk.de/blueprint/servlet/resource/blob/6236926/037e8475a5686ae0da0b99c9d7992c8a/leitfaden-umsetzung-e-rechnung-im-betrieb-data.pdf