Corona & Steuern

Aufgrund der Auswirkungen, welche das Geschehen rund um das Corona-Virus auf den gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und unternehmerischen Alltag hat, möchten wir hiermit auf einige Besonderheiten hinweisen.

I. Gesundheitliche Aspekte

Für Informationen zu den gesundheitlichen Aspekte verweisen wir auf die Webseite des Robert-Koch-Instituts (www.rki.de) als dem für Krankheitsüberwachung und -prävention zuständigen Bundesinstitut des Bundesministeriums für Gesundheit (www.bundesgesundheitsministerium.de).

Bitte prüfen Sie in jedem Einzelfall, ob ein persönlicher Besuch in unserer Sozietät erforderlich ist. Wir regen bis auf Weiteres eine postalische Zusendung von Unterlagen und den Kontakt per Telefon sowie E-Mail an.

II. Wirtschaftliche Aspekte

Für Informationen zu den wirtschaftlichen und arbeitsrechtlichen Aspekten sowie das derzeitige wirtschaftspolitische Maßnahmenprogramm der Bundesregierung verweisen wir auf die Webseiten des Bundesministeriums für Wirtschaft (www.bmwi.de), der Bundesagentur für Arbeit (www.arbeitsagentur.de) und des BMF (www.bundesfinanzministerium.de).

Das Wirtschaftsministerium hat zudem eine Telefon-Hotline für sämtliche Fragen zu Fördermaßnahmen und aktuellen Entwicklungen eingerichtet (für Bürger: 030/18615 6187, für Unternehmen: 030/18615 1515).

III. Steuerliche Aspekte

Die Finanzverwaltung ist angehalten, u.a. folgende steuerpolitische Maßnahmen bei betroffenen Steuerpflichtigen/Unternehmen sehr wohlwollend zu behandeln:

    • Erleichterte Stundung von Steuerschulden
    • Verzicht auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge bis Ende 2020, sofern Unternehmen vom Coronavirus betroffen sind
    • Möglichkeit zur Senkung der Steuervorauszahlungen in bestimmten Fällen

Ob eine steuerliche Berücksichtigung durch das Corona-Virus ausgelöster (Krankheits)Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) erfolgen kann, bleibt abzuwarten.

Sofern wir in diesem Zusammenhang unterstützen können, melden Sie sich gerne.

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