Corona & Steuern IV

„Soforthilfe beantragen – so geht’s“

Stand 30.03.2020, 9:00 Uhr

Für Hessen: Anträge auf Soforthilfe für Selbständige, Freiberufler und kleine Betriebe können ab sofort und bis zum 31.05.2020 gestellt werden.

Der anzuklickende Link zum Online-Antrag findet sich in dem PDF-Dokument „Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag“, welches unter https://rp-kassel.hessen.de/corona-soforthilfe heruntergeladen werden kann. Bevor das Antragsformular aufgerufen wird, sollte die Ausfüllhilfe intensiv durchgearbeitet und alle erforderlichen PDF-Dokumente zum Hochladen zusammengestellt werden. Auf diese Weise werden unnötige Verzögerungen beim Ausfüllen des Online-Antrags vermieden.

Die Anzahl der gleichzeitigen Beantragungen ist begrenzt, so dass es zu „Wartezeiten“ beim Zugriff auf das Online-Antragsformular kommen kann.

Link zum PDF-Dokument „Ausfüllhilfe zum Corona-Soforthilfe-Antrag“:

https://rp-kassel.hessen.de/sites/rp-kassel.hessen.de/files/Ausf%C3%BCllhilfe%20zum%20Corona-Soforthilfe-Antrag_RPK_20-03-30_1.pdf

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