Anträge für die Überbrückungshilfe II können ab sofort gestellt werden

Mittelständler und kleinen Unternehmen aller Branchen erhalten direkte Zuschüsse zu den betrieblichen Fixkosten, die nicht zurückgezahlt werden müssen. Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können ab sofort gestellt werden.

Wie bei der ersten Überbrückungshilfe müssen bei der Überbrückungshilfe II die Umsatzrückgänge und die Fixkosten durch einen Berufsträger, z.B. Steuerberater, dargelegt werden. Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Umsatzrückgängen von mindestens 50 % in zwei aufeinander folgenden Monaten im Zeitraum April bis August 2020 (im Vergleich zum jeweiligen Vorjahresmonat) oder von mindestens 30 % im Durchschnitt der Monate April bis August 2020 gegenüber den entsprechenden Vorjahresmonaten.

Die Antragsfrist endet am 31. Dezember 2020.

 

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